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   VG Trier, 14.09.2011 - 5 K 239/11.TR   

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https://dejure.org/2011,75217
VG Trier, 14.09.2011 - 5 K 239/11.TR (https://dejure.org/2011,75217)
VG Trier, Entscheidung vom 14.09.2011 - 5 K 239/11.TR (https://dejure.org/2011,75217)
VG Trier, Entscheidung vom 14. September 2011 - 5 K 239/11.TR (https://dejure.org/2011,75217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Klärschlammtrocknungsanlage Platten: Rücknahme der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Trier, 14.09.2011 - 5 K 238/11

    Abluftkamin als Nebenanlage zu einer Klärschlammtrocknungsanlage

    Auszug aus VG Trier, 14.09.2011 - 5 K 239/11
    Auch die Vertreter der Klägerin mussten in der mündlichen Verhandlung einräumen, dass die Einhaltung der maßgeblichen GIRL-Werte nur durch die Errichtung der Abluftreinigungseinrichtung zu erreichen ist, die Gegenstand des Klageverfahrens zum Aktenzeichen 5 K 238/11.TR ist.

    Der Bau eines Abluftkamines ist jedoch aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht möglich, wie das Gericht in seinem Urteil vom heutigen Tage zum Aktenzeichen 5 K 238/11.TR entschieden hat.

  • VG Trier, 20.03.2013 - 5 K 801/12

    Zur Geltendmachung eines Ausgleichs für Vermögensnachteile, die durch Rücknahme

    Das hierzu ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 14.09.2011 (Az. 5 K 239/11.TR) ist ebenfalls rechtskräftig.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze der Beteiligten, die Sitzungsniederschrift, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Gerichtsakten 5 K 238/11.TR und 5 K 239/11.TR sowie die ebenfalls zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verwaltungsvorgänge (6 Verwaltungsakten, 1 Ordner) Bezug genommen.

    Dieses Vorhaben ist jedoch wegen Verstoßes gegen die wirksamen Festsetzungen des Bebauungsplans der Ortsgemeinde *** "Sondergebiet Biomasse und Photovoltaik - Auf dem Waldholzer Flur" nicht realisierbar, wie die Kammer in den vorausgegangenen Urteilen vom 14.09.2012 zu den Aktenzeichen 5 K 239/11.TR und 5 K 238/11.TR näher ausgeführt hat.

  • VG Gießen, 21.08.2013 - 5 N 1294/13

    Vollstreckung durch beliehenes Universitätsklinikum in privater Rechtsform

    In dem im Verfahren 5 K 239/11.GI geschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Vollstreckungsschuldner an die Vollstreckungsgläubigerin einen Betrag in Höhe von 579.507,42 EUR zu zahlen (Nr. 1).

    die Vollstreckung aus dem gerichtlichen Vergleich vom 16.01.2012 - 5 K 239/11.GI - zu verfügen und wegen eines Betrags in Höhe von 579.597,42 EUR und der nachfolgend berechneten Kosten des Vollstreckungsverfahrens die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Vollstreckungsschuldners zu betreiben.

    Als Beliehene (vgl. § 25 a Abs. 2 Satz 1 UniKlinG) hat die Vollstreckungsgläubigerin die ihrer Klageforderung im Hauptsacheverfahren 5 K 239/11.GI zugrunde liegenden Nutzungsentgeltbescheide in eigener öffentlich-rechtlicher Zuständigkeit erlassen.

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